Kandidaten für den Integrationsrat gesucht

Stadt bereitet Wahl des Integrationsrates vor

Für die Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025 sucht die Stadt Bad Oeynhausen zurzeit Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wahl ist gesetzlich an die Kommunalwahl gebunden und findet am gleichen Tag statt. Das Wahllokal für den Integrationsrat wird wie die Wahllokale für die übrigen Wahlen von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Gruppen oder Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen, die sich auf kommunalpolitischer Ebene für die Belange und Interessen der in Bad Oeynhausen lebenden Migrantinnen und Migranten engagieren möchten, können sich noch bis zum 7. Juli zur Wahl aufstellen lassen. Zur Wahl des Integrationsrats dürfen sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche kandidieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben, seit mindestens drei Monaten in Bad Oeynhausen mit erstem Wohnsitz gemeldet sein und das passive Wahlrecht im Sinne des Wahlgesetzes haben.

Der Integrationsrat wird angelehnt an die Wahlperiode des Stadtrates für fünf Jahre gewählt. Als demokratisch gewähltes Gremium gehören ihm neben den zehn gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern auch fünf entsandte Ratsmitglieder an. Durch diese besondere Zusammensetzung können im Integrationsrat besprochene Themen in Form von Anfragen oder Anträgen in den Stadtrat eingebracht werden. Dadurch hat der Integrationsrat unmittelbaren Einfluss auf die politische Arbeit in Bad Oeynhausen.

Die Details regelt die vom Stadtrat am 24. Juni 2020 beschlossene Wahlordnung. Die Wahlordnung und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen. Formblätter für die Wahlvorschläge sowie sonstige Auskünfte sind im Rathaus der Stadt Bad Oeynhausen, Ostkorso 8, im Wahlamt, Raum 8 bei Ralf Gabriel erhältlich.

Weitere Informationen zum Integrationsrat finden Sie hier