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Stadt Bad Oeynhausen

Geschäftsstelle des Integrationsrates

Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1024

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Integrationsrat


Gleichzeitig mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 wurde auch in Bad Oeynhausen erstmals ein Integrationsrat gewählt. Die hierfür maßgeblichen etwa 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migarationsvorgeschichte, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen haben, sollen in diesem Gremium von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Migrantinnen und Migranten repräsentiert werden.

Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt.

Mitgestalten – Mitentscheiden

Am 14. September 2025 findet in Bad Oeynhausen gemeinsam mit der Kommunalwahl die Wahl zum Integrationsrat statt. Der Integrationsrat ist das zentrale Gremium zur politischen Mitwirkung von Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte und setzt sich aktiv für eine vielfältige und chancengerechte Stadtgesellschaft ein.

Wahlberechtigt sind alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, sofern sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen gemeldet sind.

Kandidieren können alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen. Eine gleichzeitige Kandidatur für den Stadtrat ist ausgeschlossen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können entweder als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder im Rahmen einer Liste kandidieren. Einzelkandidaturen erfolgen unabhängig von Organisationen. Bei einer Listenwahl schließen sich mehrere Personen, z. B. aus Vereinen, Migrantenselbstorganisationen oder anderen Initiativen, zusammen.

Für neue Einzelkandidaturen oder Listen ist der Nachweis von mindestens 20 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen erforderlich. Bereits im Integrationsrat vertretene Mitglieder, die erneut kandidieren möchten, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind bei Herrn Gabriel im Rathaus I erhältlich oder können per E-Mail unter r.gabriel@badoeynhausen.de oder wahlamt@badoeynhausen.de angefordert werden.

Die vollständigen Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 7. Juli 2025 um 18:00 Uhr im Rathaus I eingereicht werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Kandidatur nicht mehr möglich. Der Wahlausschuss entscheidet am 8. Juli 2025 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge. Im Anschluss beginnt die Phase des Wahlkampfs, in der die zugelassenen Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sowie Listen öffentlich für ihre Kandidaturen werben können.

Die Stimmabgabe ist am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Rathaus I, Ostkorso 8, Raum 23 möglich. Dort befindet sich der einzige eingerichtete Stimmbezirk für die Integrationsratswahl. Gewählt wird im Rahmen der Verhältniswahl mit Stimmenverteilung nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Nach der öffentlichen Auszählung der Stimmen nehmen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihre Arbeit im Integrationsrat auf und wirken aktiv an der kommunalen Integrationspolitik mit.

Der Ablauf des Kandidaturverfahrens orientiert sich am Leitfaden „9 Schritte zur Kandidatur“ des Landesintegrationsrates NRW und wurde um die kommunalen Regelungen der Stadt Bad Oeynhausen ergänzt.

Eine Übersicht über die vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 8. Juli 2025 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat können Sie hier im Ratsinformationssystem einsehen

Mehrsprachige Informationsflyer zu den Integrationsratswahlen können Sie hier auf der Seite des Landesintegrationsrates herunterladen 

 

 

 

Der Integrationsrat der Stadt Bad Oeynhausen

Der Integrationsrat ist ein beratendes Gremium des Rates, zuständig für die Themen Migration, Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in der Stadt. Auf kommunaler Ebene vertritt der Integrationsrat der Stadt Bad Oeynhausen die Interessen der zugewanderten Bürgerinnen und Bürger. 
Ziel soll es sein, gegenüber Politik und Verwaltung als Sprachrohr für die Lebensrealität der Zuwanderinnen und Zuwanderer in der Stadt zu fungieren und Migration als gelebte Normalität und Bereicherung in unserer Gesellschaft zu verstehen. Die darin liegenden Potenziale zum Wohle der gesamten Stadt auszuschöpfen, ist Anliegen der politischen Gremienarbeit des Integrationsrates. Der Integrationsrat kann hierzu konkrete Vorschläge an Politik und Verwaltung machen und wichtige Impulse geben, um Chancengerechtigkeit und politische Teilhabe auch für Minderheiten in der Bad Oeynhausener Stadtgemeinschaft sicherzustellen. Der Integrationsrat hat das Recht Anfragen an die Verwaltung zu stellen und Anträge zu formulieren, um konkrete Vorhaben umzusetzen.

Dem Integrationsrat in Bad Oeynhausen gehören an:

•    10 direkt gewählt Vertreter*innen
•    5 entsandte Ratsmitglieder.

Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen.

Zu den wichtigsten Themen gehören meist:

•    die Antidiskriminierungsarbeit,
•    die Verbesserung der Schulerfolge der Migrantenkinder,
•    die Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit,
•    der erfolgreiche Übergang von der Schule in den Beruf,
•    die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen,

Gewählt wird der Integrationsrat alle fünf Jahre, jeweils am Tag der Kommunalwahl. Alle Mitglieder des Integrationsrates arbeiten ehrenamtlich.

Die vom Rat der Stadt Bad Oeynhausen am 24.06.2020 beschlossene Wahlordnung für den Integrationsrat können Sie hier herunterladen

Mitglieder und Sitzungskalender des Integrationsrates

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