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Stadt Bad Oeynhausen

Bereich Jugend

Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 4211

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Förderung der Jugendarbeit

Die Jugendverbände und sonstige Träger der Jugendarbeit werden in Bad Oeynhausen nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bad Oeynhausen gefördert. Zuschüsse nach diesen Richtlinien können Trägern der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII gewährt werden.

Durch diese Richtlinien werden viele Angebote der Jugendarbeit, wie sie im § 11 Abs. 3 SGB VIII aufgelistet sind, gefördert, insbesondere die außerschulische Jugendbildung, die internationale Jugendarbeit, die Mitarbeiterschulung und die Kinder- und Jugenderholung.

Förderrichtlinien

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Bad Oeynhausen sollen den auf dem Gebiet der Jugendarbeit tätigen freien Trägern der Jugendhilfe, Verbänden, Organisationen und Gruppen die Planung und Durchführung von Maßnahmen erleichtern.

Richtlinien