Zuverlässigkeitsprüfung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von Erlaubnis erteilenden Behörden oder öffentlichen Auftraggebern verlangt und belegen, dass der Inhaber seinen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Bad Oeynhausen nachkommt.

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.

Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach Hause gesandt.

Kontakt

Herr Bönecke

d.boenecke@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1214