Bei einer Kommunalwahl können sowohl Parteien, bestimmte Wählergruppen, als auch einzelne Wahlberechtigte zur Wahl aufstellt werden. Für die Wahlvorschläge und die erforderlichen Anlagen sind amtliche Formblätter zu verwenden, die vom Wahlamt ausgegeben werden.
Bürgermeisterkandidat*Innen können auch von mehreren Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Bei Fragen zu den genauen Vorgaben wenden sie sich gerne an uns.
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Zulassung, Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Bei einer Kommunalwahl können sowohl Parteien, bestimmte Wählergruppen, als auch einzelne Wahlberechtigte zur Wahl aufstellt werden. Für die Wahlvorschläge und die erforderlichen Anlagen sind amtliche Formblätter zu verwenden, die vom Wahlamt ausgegeben werden.
Bürgermeisterkandidat*Innen können auch von mehreren Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Bei Fragen zu den genauen Vorgaben wenden sie sich gerne an uns.