Wirtschaftliche Jugendhilfe

Von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden alle finanziellen Hilfen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bearbeitet. Durch die Erhebung von Unterhalts- und Kostenbeiträgen wird der individuelle Nachrang der Jugendhilfe hergestellt.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst unter anderem folgende Hilfearten:

  • Hilfe zur Erziehung
    beispielsweise Erziehungsbeistand, Vollzeitpflege oder Heimerziehung
  • Tagespflege/Tageseinrichtungen
    beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Nachmittagsbetreuung an der Schule oder Hausaufgabenhilfe

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt

Frau Bigalke

v.bigalke@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4110