Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Werbung für ein Gewerbe dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Werbeanlagen sind je nach Größe, Position und Art meist baugenehmigungspflichtig. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich bestenfalls an die unten aufgeführten Ansprechpersonen.
Beachten Sie, dass eventuell eine ordnungsrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, auch wenn Ihre Werbeanlage nicht der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Sina
Prawitt
- s.prawitt@badoeynhausen.de
Sandra
Bramkamp
- s.bramkamp@badoeynhausen.de
Sarah
Schröder
- sarah.schroeder@badoeynhausen.de
Werbeanlagen
Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Werbung für ein Gewerbe dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Werbeanlagen sind je nach Größe, Position und Art meist baugenehmigungspflichtig. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich bestenfalls an die unten aufgeführten Ansprechpersonen.
Beachten Sie, dass eventuell eine ordnungsrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, auch wenn Ihre Werbeanlage nicht der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt.