Vormundschaften für Kinder/Jugendliche

Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn

  • ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
  • den Eltern das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wird,
  • die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird.
  • Tod der Eltern.

Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.

Kontakt

Herr Sielhöfer

t.sielhoefer@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4530

Herr Wolf

p.wolf@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4540