Das Stadtwappen Bad Oeynhausens steht stellvertretend für die gesamte Stadt Bad Oeynhausen. Es ist ein Wiederkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht Missbräuchlich genutzt wird.
Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Der Antrag kann formlos in Form eines Briefes oder per Mail an die unten stehende Ansprechperson gesendet werden:
Das Stadtwappen Bad Oeynhausens steht stellvertretend für die gesamte Stadt Bad Oeynhausen. Es ist ein Wiederkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht Missbräuchlich genutzt wird.
Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Der Antrag kann formlos in Form eines Briefes oder per Mail an die unten stehende Ansprechperson gesendet werden:
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Irina-Jasmin
Hanke
- i.hanke@badoeynhausen.de
Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen
Das Stadtwappen Bad Oeynhausens steht stellvertretend für die gesamte Stadt Bad Oeynhausen. Es ist ein Wiederkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht Missbräuchlich genutzt wird.
Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Der Antrag kann formlos in Form eines Briefes oder per Mail an die unten stehende Ansprechperson gesendet werden: