Vaterschaftsanerkennungen

Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
 
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
 
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
 
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. 

Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden: 

sowie kostenpflichtig

  • beim Notar
  • gültiger Personalausweis
  • wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes

Kontakt

Herr Sielhöfer

t.sielhoefer@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4530

Frau Sehlbrede

c.sehlbrede@​badoeynhausen.de +49(0) 5731 14-4531

Frau Heyda

elke.heyda@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4529