Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
- gültiger Personalausweis
- wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen
- beim Amtsgericht Bad Oeynhausen
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
- gültiger Personalausweis
- wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen
- beim Amtsgericht Bad Oeynhausen
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Thomas
Sielhöfer
- t.sielhoefer@badoeynhausen.de
Claudia
Sehlbrede
- c.sehlbrede@badoeynhausen.de
Elke
Heyda
- elke.heyda@badoeynhausen.de
Vaterschaftsanerkennungen
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:
- beim Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen
- beim Amtsgericht Bad Oeynhausen
sowie kostenpflichtig:
- beim Notar
- gültiger Personalausweis
- wenn möglich: Geburtsurkunde des Kindes