Tierkörperbeseitigung

 

Tierkörperbeseitigung dient dem Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Einflüssen, die möglicherweise von toten Tieren und tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen.

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften der EU-Verordnung 1069/2009 und des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden.

Mit der Abholung und Beseitigung Ihrer verendeten Tiere oder tierischen Abfällen (z. B. verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle) ist im Kreisgebiet Minden-Lübbecke derzeit die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG zu beauftragen.

 

Kontakt:
Rendac Icker GmbH & Co. KG
Engterstr. 101
49191 Belm-Icker

Telefon:      05468 77933
Fax:            05468 77919
E-Mail:       icker@rendac.com
Internet:     www.rendac.de

 

Sie müssen von Ihrem Haustier Abschied nehmen?

Sollten Sie Ihr verstorbenes Haustier nicht bei Ihrem behandelnden Tierarzt lassen wollen, so besteht z. B. auch die Möglichkeit ein Kleintier-krematorium mit der Einäscherung Ihres Haustieres zu beauftragen.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, dürfen Sie Ihr Haustier auch auf Ihrem Grundstück (jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze) begraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sein.

 

Sie haben ein totes Tier gefunden?

Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost!
Befindet sich das überfahrene oder verendete Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.