Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird.
Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen.
Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.
Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird.
Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen.
Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.
Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird.
Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen.
Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Olaf
Körtner
- o.koertner@badoeynhausen.de
Sandra
Koch
- s.koch@badoeynhausen.de
Straßenverkehr
Die Straßenverkehrsbehörde regelt alle Angelegenheiten zum Tehmenbereich Straßenbenutzung. Sie entscheidet gegebenenfalls über Sperrungen, Einschränkungen oder Umleitungen. Sie entscheidet auch über die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Außerdem ist sie zustädig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie der Überprüfung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Die Straßenverkehrsbehörde bestimmt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen) an welchen Stellen angebracht oder entfernt werden sollen. Verkehrsbehördliche Anordnungen sollen je nach Bedarf so getroffen werden, dass bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert werden und die öffentlichen auf den Straßen aufrechterhalten wird.
Grundsätzlich kann Jeder Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrslenkung machen.
Tatsächlich dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geboten ist.