Straßenreinigung

Grundsätzlich sind die Stadtwerke Bad Oeynhausen zur Reinigung der Straßen und Radwege gemäß der geltenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung verantwortlich.

In vielen Fällen jedoch ist die Reinigungspflicht auf die Grundstücksanlieger übertragen worden. Diese müssen die Gehwege vor den Grundstücken in jedem Falle selbst reinigen. Hauptverkehrsstraßen reinigen die Stadtwerke Bad Oeynhausen, während in Erschließungsstraßen auch die Fahrbahn von den Anliegern zu reinigen sind.

Wenn Sie erfahren möchten, ob Sie als Anlieger zuständig sind, finden Sie die Information im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung


Was machen die Stadtwerke?

Wir reinigen mit modernen Kehrmaschinen die Fahrbahnen, Rad- und Wanderwege nach einem festgelegtem Tourenplan.
Die Straßen werden gemäß dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 40 mal pro Jahr gereinigt.
Die Touren werden in einem Zeitintervall von 4-5 Tagen in der Woche gefahren, es kann also sein, dass unserer Fahrzeug in der Folgewoche an einem anderen Tag fährt.

Was müssen Sie als Anlieger tun?

Sie müssen dafür sorgen, dass der Gehweg oder die Straße nach Bedarf mindestens einmal in der Woche gesäubert wird.

  • Entfernen von Schmutz und Unrat
  • das Beseitigen von Wildkrautbewuchs, auch aus den Pflanzbeeten auf Gehwegen oder Fahrbahnen
  • Entfernen von Laub im Herbst

Die Benutzungsgebühr je Frontmeter beträgt jährlich:

für Fußgängerzonen: 2,75 €
für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,55 €
für Straßen des innerörtlichen Verkehrs: 1,40 €
für Straßen des überörtlichen Verkehrs: 1,25 €

Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend

Kontakt

Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR)

info@​stadtwerke-badoeynhausen.de 05731 13-9000