Die Negativbescheinigung ist eine Auskunft aus dem Sorgeregister, mit der bestätigt wird, dass dort keine Sorgeerklärung eingetragen ist. Sie dient Ihnen als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind. So wird dokumentiert, dass Sie die einzige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Wir erstellen eine Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde.
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Sarah-Karina
Wisura
- s.wisura@badoeynhausen.de
Negativbescheinigung/Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge
Die Negativbescheinigung ist eine Auskunft aus dem Sorgeregister, mit der bestätigt wird, dass dort keine Sorgeerklärung eingetragen ist. Sie dient Ihnen als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind. So wird dokumentiert, dass Sie die einzige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Wir erstellen eine Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde.