Der Leichenpass ist eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung eines Verstorbenen. Außerdem beurkundet er, dass eine eventuelle geplante Überführung ins Ausland zulässig ist.
Nach Überprüfung des Totenscheins, nach Anhörung des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, Leichenschau und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung sowie Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes wird der Leichenpass zur Beförderung in das Ausland durch die örtliche Ordnungsbehörde erteilt. Falls es Anzeichen eines nicht natürlichen Todes geben sollte oder der Tote unbekannt sein sollte braucht es eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
Zudem wird bei Überführung einer Leiche in das Ausland zur Einäscherung meistens eine zweite Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin gefordert.
Zur Beantragung des Leichenpass wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Der Leichenpass ist eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung eines Verstorbenen. Außerdem beurkundet er, dass eine eventuelle geplante Überführung ins Ausland zulässig ist.
Nach Überprüfung des Totenscheins, nach Anhörung des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, Leichenschau und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung sowie Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes wird der Leichenpass zur Beförderung in das Ausland durch die örtliche Ordnungsbehörde erteilt. Falls es Anzeichen eines nicht natürlichen Todes geben sollte oder der Tote unbekannt sein sollte braucht es eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
Zudem wird bei Überführung einer Leiche in das Ausland zur Einäscherung meistens eine zweite Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin gefordert.
Zur Beantragung des Leichenpass wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
H.
Meyer
- h.meyer@badoeynhausen.de
N.
Mielchen
- n.mielchen@badoeynhausen.de
T.
Peper
- t.peper@badoeynhausen.de
R.
Gabriel
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- r.gabriel@badoeynhausen.de
S.
Kempe
- s.kempe@badoeynhausen.de
M.
Figurska-Gerke
- m.figurska-gerke@badoeynhausen.de
M.
Pohlmann
- m.pohlmann@badoeynhausen.de
N.
Müller
- n.mueller@badoeynhausen.de
B.
Wehmeier
- b.wehmeier@badoeynhausen.de
I.
Treit
- i.treit@badoeynhausen.de
S.
Hagemeier
- s.hagemeier@badoeynhausen.de
C.
Meise
- c.meise@badoeynhausen.de
B.
Marks
- b.marks@badoeynhausen.de
R.
Körtner
- r.koertner@badoeynhausen.de
U.
Janz
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- u.janz@badoeynhausen.de
S.
Breuer
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- s.breuer@badoeynhausen.de
C.
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Leichenpass
Der Leichenpass ist eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung eines Verstorbenen. Außerdem beurkundet er, dass eine eventuelle geplante Überführung ins Ausland zulässig ist.
Nach Überprüfung des Totenscheins, nach Anhörung des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, Leichenschau und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung sowie Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes wird der Leichenpass zur Beförderung in das Ausland durch die örtliche Ordnungsbehörde erteilt. Falls es Anzeichen eines nicht natürlichen Todes geben sollte oder der Tote unbekannt sein sollte braucht es eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
Zudem wird bei Überführung einer Leiche in das Ausland zur Einäscherung meistens eine zweite Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin gefordert.
Zur Beantragung des Leichenpass wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro.