Leichenpass

Der Leichenpass ist eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung eines Verstorbenen. Außerdem beurkundet er, dass eine eventuelle geplante Überführung ins Ausland zulässig ist.

Nach Überprüfung des Totenscheins, nach Anhörung des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, Leichenschau und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung sowie Bescheinigung des zuständigen Amtsarztes wird der Leichenpass zur Beförderung in das Ausland durch die örtliche Ordnungsbehörde erteilt. Falls es Anzeichen eines nicht natürlichen Todes geben sollte oder der Tote unbekannt sein sollte braucht es eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft.

Zudem wird bei Überführung einer Leiche in das Ausland zur Einäscherung meistens eine zweite Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin gefordert.

Zur Beantragung des Leichenpass wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Kontakt

Standesamt

standesamt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3330