Kinderfreizeitbonus

Im Rahmen des sog. Corona-Aufholpakets sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen  Antrag bei der Familienkasse stellen.

 

Die Anträge gibt es auch in gedruckter Form im Bereich Soziales und Wohnen in der Steinstraße 20 oder hier im Downloadbereich.

Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus finden Sie hier.

oder bei der gebührenfreien Service-Hotline unter  0800 4555543