Für einige pflegebedürftige und ihren Angehörigen sind die Kosten von Altenheimen und Pflegediensten nicht stemmbar. Damit diese Personen trotzdem ihre benötigte Pflege bekommen können, ist nach SGB XII gesetzlich geregelt, dass ein Teil der Pflegekosten übernommen werden können. Sozialhilfe zur Pflege können sie beim Kreis Minden – Lübbecke beantragen.
Informationen über die Leistungen zur häuslichen Pflege finden sie hier.
Informationen über die Leistungen zur stationären Pflege finden sie hier.
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Wohngeldstelle
- wohngeldstelle@badoeynhausen.de
Torsten
Horst
- t.horst@badoeynhausen.de
Jugendamt
- jugendamt@badoeynhausen.de
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Soziales und Wohnen
- sozialamt@badoeynhausen.de
Hilfe zur Pflege
Für einige pflegebedürftige und ihren Angehörigen sind die Kosten von Altenheimen und Pflegediensten nicht stemmbar. Damit diese Personen trotzdem ihre benötigte Pflege bekommen können, ist nach SGB XII gesetzlich geregelt, dass ein Teil der Pflegekosten übernommen werden können. Sozialhilfe zur Pflege können sie beim Kreis Minden – Lübbecke beantragen.
Informationen über die Leistungen zur häuslichen Pflege finden sie hier.
Informationen über die Leistungen zur stationären Pflege finden sie hier.