Keine oder unzureichende Wohnung oder Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens durch Ausgrenzung, beides sind besondere soziale Schwierigkeiten. Neben den anderen Sozialleistungen bietet der Kreis Minden Lübbecke auch Unterstützung bei besonderen sozialen Schwierigkeiten an. Soziale Schwierigkeit und eine damit verbunden Ausgrenzung aus der Gesellschaft können zum Beispiel durch eine Suchtkrankheit oder im Zusammenhang mit Straffälligkeit entstehen.
Die Unterstützungsleistung kann je nach Fall verschieden ausfallen. Meistens werden eine Beratung und persönliche Unterstützung angeboten. Die enthält auch Hilfe beim Aufbau und der Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und bei der Gestaltung des Alltags. Weiterhin kann es Hilfe zur Ausbildung und Erhalt eines Arbeitsplatzes geben.
Auch Sach - oder Geldleistungen können im Einzelfall gewährt werden, z.B. Hilfe zur Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung.
Für die Hilfe zur Überwindung besondere sozialer Schwierigkeiten ist der Kreis Minden Lübbecke zuständig. Hier können sie mehr erfahren.
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Soziales und Wohnen
- sozialamt@badoeynhausen.de
Hilfe bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Keine oder unzureichende Wohnung oder Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens durch Ausgrenzung, beides sind besondere soziale Schwierigkeiten. Neben den anderen Sozialleistungen bietet der Kreis Minden Lübbecke auch Unterstützung bei besonderen sozialen Schwierigkeiten an. Soziale Schwierigkeit und eine damit verbunden Ausgrenzung aus der Gesellschaft können zum Beispiel durch eine Suchtkrankheit oder im Zusammenhang mit Straffälligkeit entstehen.
Die Unterstützungsleistung kann je nach Fall verschieden ausfallen. Meistens werden eine Beratung und persönliche Unterstützung angeboten. Die enthält auch Hilfe beim Aufbau und der Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und bei der Gestaltung des Alltags. Weiterhin kann es Hilfe zur Ausbildung und Erhalt eines Arbeitsplatzes geben.
Auch Sach - oder Geldleistungen können im Einzelfall gewährt werden, z.B. Hilfe zur Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung.
Für die Hilfe zur Überwindung besondere sozialer Schwierigkeiten ist der Kreis Minden Lübbecke zuständig. Hier können sie mehr erfahren.