Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes, und zwar der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Gebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen.
Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so zu durchstreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.
Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes, und zwar der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Gebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen.
Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so zu durchstreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Steven
Bredthauer
- s.bredthauer@badoeynhausen
Hausnummerierung
Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes, und zwar der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Gebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen.
Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so zu durchstreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.