Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold regelt.
Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold regelt.
Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold regelt.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
E.
Nolting
- e.nolting@badoeynhausen.de
C.
Vogt
- carsten.vogt@badoeynhausen.de
Gewässer
Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold regelt.