Gewässer

Abgesehen von der Weser fallen die öffentlichen Gewässer in die Zuständigkeit der Stadt Bad Oeynhausen, die die Unterhaltung der Gewässer in enger Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden wie dem Kreis Minden-Lübbecke als Untere Wasserbehörde oder der Bezirksregierung in Detmold  regelt. 

Kontakt

Herr Nolting

e.nolting@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2117

Herr Vogt

carsten.vogt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2126