Gewährung von Hilfen zur Erziehung

Das Jugendamt hat die Aufgabe:
 

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.  

An uns können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen bezüglich der Erziehung Ihres Kindes haben. Wir stehen aber auch Kindern und Jugendlichen beratend und helfend zur Seite, die Probleme in ihren Familien haben. 

Im Allgemeinen Sozialen Dienst im Bereich Jugend und Sport der Stadt Bad Oeynhausen werden im einzelnen folgende Aufgaben wahrgenommen: 

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in speziellen Lebenssituationen und Krisenlagen
  • Beratung bei Trennungs-, Scheidungs-, und Umgangsfragen
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gem. §§ 27 ff SGB VIII sowie §35 a SGB VIII
  • Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

 

Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind jeweils für zwei Bezirke zuständig:

Nord (Postleitzahl 32549)

Süd (Postleitzahl 32545 oder 32547) 

Ansprechpartner

Bereich Jugend
Allgemeiner Sozialdienst
Steinstraße 20
32545 Bad Oeynhausen

Bezirk Nord
Telefon: 05731 14 - 4101, - 4112 oder – 4113
Bezirk Süd
Telefon: 05731 14 - 4102, - 4104 oder - 4106