Führerscheinanträge

Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule. Diese erhalten vom Straßenverkehrsamt die entsprechenden Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen. Die Anträge müssen im Bürgerbüro abgegeben werden. Wir leiten die zuständigen Unterlagen gern an das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke weiter.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Auskünfte über diese Anforderungen geben die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt und das Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.

 

Hinweis:

Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist das Straßenverkehrsamt. Für die Führerscheinanträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt. Dieses kann leider nicht vor Ort gemacht werden.

 

Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

Auskünfte über die erforderlichen Antragsunterlagen in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen erteilen die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke sowie das Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111