Bei nicht ehelich geborenen Kindern bedarf es einer Beurkundung, damit die Vaterschaft anerkannt werden kann. Zur Anerkennung braucht es dabei auch die Zustimmung der Mutter. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ist es auch vor der Geburt möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Ein Mutterschaftsanerkennung kann dann nötig werden, wenn einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatbürgerschaft innehat.
Für die Anerkennung ist das Standesamt zuständig, bei näheren Nachfragen wenden sie sich an den untenstehenden Ansprechpartner.
Bei nicht ehelich geborenen Kindern bedarf es einer Beurkundung, damit die Vaterschaft anerkannt werden kann. Zur Anerkennung braucht es dabei auch die Zustimmung der Mutter. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ist es auch vor der Geburt möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Ein Mutterschaftsanerkennung kann dann nötig werden, wenn einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatbürgerschaft innehat.
Für die Anerkennung ist das Standesamt zuständig, bei näheren Nachfragen wenden sie sich an den untenstehenden Ansprechpartner.
Erklärung zur Vaterschafts-/ Mutterschaftsanerkennung
Bei nicht ehelich geborenen Kindern bedarf es einer Beurkundung, damit die Vaterschaft anerkannt werden kann. Zur Anerkennung braucht es dabei auch die Zustimmung der Mutter. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ist es auch vor der Geburt möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Ein Mutterschaftsanerkennung kann dann nötig werden, wenn einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatbürgerschaft innehat.
Für die Anerkennung ist das Standesamt zuständig, bei näheren Nachfragen wenden sie sich an den untenstehenden Ansprechpartner.