Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen unterstützen, ihnen Helfen sich in der Gesellschaft einzugliedern und die Folgen ihrer Behinderung abmildern. Sie ist eine Sozialleistung im Rahmen des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Leistungsberechtigt sind Menschen die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in der Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben

Die Leistungen der Eingliederungshilfe beinhalten die folgenden Aspekte:

  1. Soziale Teilhabe:
  •  Darunter fallen unter anderem Leistungen zur Assistenz, Betreuung, Mobilität und Existenzsicherung
  1. Teilhabe am Arbeitsleben:
  •  Das sind Leistungen zur Verbesserung, Herstellung bzw. Wiederherstellung des Arbeitslebens
  1. Teilhabe an Bildung
  •  Diese Leistungen umfassen die Sicherstellung von Schulbildung bis zur Berufs- und Hochschulbildung sowie zur schulischen und hochschulichen beruflichen Weiterbildung

Die Eingliederungshilfe können sie beim Kreis Minden – Lübbecke beantragen.

Mehr Informationen zur Eingliederungshilfe finden Sie hier.

Kontakt

Soziales und Wohnen

sozialamt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4555