In Würdigung herausragender Verdienste kann die Stadt Bad Oeynhausen die Ehrenbürgerschaft verleihen. Dies ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat.
Die Ehrenbürgerschaft kann an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise um und für die Stadt Bad Oeynhausen besonders verdient gemacht und / oder zu einer Mehrung des Ansehens der Stadt im In- und / oder Ausland erheblich beigetragen haben.
Über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft entscheidet der Rat der Stadt Bad Oeynhausen mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates nach Vorberatung im Hauptausschuss. Vorberatung und Entscheidung finden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Kerstin
Vornheder
- k.vornheder@badoeynhausen.de
Ehrenbürger
In Würdigung herausragender Verdienste kann die Stadt Bad Oeynhausen die Ehrenbürgerschaft verleihen. Dies ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat.
Die Ehrenbürgerschaft kann an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise um und für die Stadt Bad Oeynhausen besonders verdient gemacht und / oder zu einer Mehrung des Ansehens der Stadt im In- und / oder Ausland erheblich beigetragen haben.
Über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft entscheidet der Rat der Stadt Bad Oeynhausen mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates nach Vorberatung im Hauptausschuss. Vorberatung und Entscheidung finden in nichtöffentlicher Sitzung statt.