Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobten nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erhalten das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt ihres Wohnsitzes. Ausländische Staatsangehörige erhalten das Zeugnis in der Regel von der zuständigen Behörde (Standesamt oder Gemeindeverwaltung) ihres Herkunfztslandes.

Eine Ehefähigkeitszeugnis ist nur dann erforderlich, wen der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, es verlangt. 

Kontakt

Standesamt

standesamt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3330