Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde

Bei der Dienst bzw. - und Fachaufaufsichtsbeschwerde handelt es sch um formlose Rechtsbehelfe, die sich aus dem Petitionsrecht ableiten lassen. Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger die Veranlassung diesntaufichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen betroffenen Verwaltungsmitarbeiter einleiten lassen, der sich ihrer Meinung nach falsch verhalten hat. Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es Fehler einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen und die Entscheidung der Behörde zu ändern. Beide Beschwerden können Bürger auf verschiedenen Wege einreichen: als mündliche Beschwerde oder ein frist- und formloses Schreiben. Dabei sind sie nicht verpflichtet, die bezeichnung der Beschwerde konkret anzugeben. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte bei der Behörde der Mitarbeiter eingereicht werden, über deren Verhalten sie sich beschweren wollen. Eingereicht wird diese an den Vorgesetzten der Beschäftigten bzw. Amtsträger innerhalb  der Behörde oder auch bei der Dienstaufsichtsbehörde. Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an Vorgesetzte oder die Aufsichtsbehörde, die die Fachaufsicht innehaben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt oder bei der nächst höheren vorzulegen. 

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Herr Niedermowe

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