Bei der Dienst- bzw. - Fachaufsichtsbeschwerde handelt es sich um formlose Rechtsbehelfe, die sich aus dem Petitionsrecht ableiten lassen. Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger die Veranlassung dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen betroffenen Verwaltungsmitarbeiter einleiten lassen, der sich ihrer Meinung nach falsch verhalten hat. Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es Fehler einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen und die Entscheidung der Behörde zu ändern. Beide Beschwerden können Bürger auf verschiedenen Wege einreichen: als mündliche Beschwerde oder als frist- und formloses Schreiben. Dabei sind sie nicht verpflichtet, die Bezeichnung der Beschwerde konkret anzugeben. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte bei der Behörde der Mitarbeiter eingereicht werden, über deren Verhalten sie sich beschweren wollen. Eingereicht wird diese an den Vorgesetzten der Beschäftigten bzw. Amtsträger innerhalb der Behörde oder auch bei der Dienstaufsichtsbehörde. Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an Vorgesetzte oder die Aufsichtsbehörde, die die Fachaufsicht innehaben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt oder bei der nächsthöheren Behörde vorzulegen.
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- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
S.
Niedermowe
- s.niedermowe@badoeynhausen.de
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde
Bei der Dienst- bzw. - Fachaufsichtsbeschwerde handelt es sich um formlose Rechtsbehelfe, die sich aus dem Petitionsrecht ableiten lassen. Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde können Bürger die Veranlassung dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen betroffenen Verwaltungsmitarbeiter einleiten lassen, der sich ihrer Meinung nach falsch verhalten hat. Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es Fehler einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen und die Entscheidung der Behörde zu ändern. Beide Beschwerden können Bürger auf verschiedenen Wege einreichen: als mündliche Beschwerde oder als frist- und formloses Schreiben. Dabei sind sie nicht verpflichtet, die Bezeichnung der Beschwerde konkret anzugeben. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte bei der Behörde der Mitarbeiter eingereicht werden, über deren Verhalten sie sich beschweren wollen. Eingereicht wird diese an den Vorgesetzten der Beschäftigten bzw. Amtsträger innerhalb der Behörde oder auch bei der Dienstaufsichtsbehörde. Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an Vorgesetzte oder die Aufsichtsbehörde, die die Fachaufsicht innehaben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt oder bei der nächsthöheren Behörde vorzulegen.