Bundesteilhabegesetz

Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen und in einer besonderen Wohnform (bisher „stationäre Einrichtung“ genannt) leben, ist zum 01.01.2020 eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten.

Der Bereich Soziales und Wohnen ist seitdem auch für die existenzsichernden Leistungen zuständig. Die Fachleistungen werden wie bisher durch andere Träger erbracht.

Einen umfassenden Einblick bekommen Sie auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Kontakt

Herr Althoff

c.althoff@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4520

Soziales und Wohnen

sozialamt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4555