Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Oeynhausen fällt, an den Rat herantragen.
Der Hauptausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Soweit er nicht selbst zuständigkeitshalber entscheidet, überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle, z.B. an einen Fachausschuss oder den Bürgermeister.
Sofern die Verweisung an einen Fachausschuss erfolgt, ist dem Antragstellenden bzw. dem Beschwerdeführenden nach der Hauptsatzung Gelegenheit zu geben, das Anliegen im zuständigen Fachausschuss noch einmal mündlich vorzutragen.
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Kerstin
Vornheder
- k.vornheder@badoeynhausen.de
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Oeynhausen fällt, an den Rat herantragen.
Der Hauptausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Soweit er nicht selbst zuständigkeitshalber entscheidet, überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle, z.B. an einen Fachausschuss oder den Bürgermeister.
Sofern die Verweisung an einen Fachausschuss erfolgt, ist dem Antragstellenden bzw. dem Beschwerdeführenden nach der Hauptsatzung Gelegenheit zu geben, das Anliegen im zuständigen Fachausschuss noch einmal mündlich vorzutragen.