Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Aufwendungen zum erhalt eines Baudenkmales werden vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Denkmalbehörde zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten durch Vorlage der Rechnungen zu belegen. Die Bestätigung über die Höhe der steuermindernden Aufwendungen erfolgt nach Prüfung der Rechnung.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Stephan
Eickmeier
- st.eickmeier@badoeynhausen.de
Björn-Marcel
Lademann
- b.lademann@badoeynhausen.de
Bescheinigung für steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten
Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Aufwendungen zum erhalt eines Baudenkmales werden vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Denkmalbehörde zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten durch Vorlage der Rechnungen zu belegen. Die Bestätigung über die Höhe der steuermindernden Aufwendungen erfolgt nach Prüfung der Rechnung.