Bescheinigung für steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten

Die Bescheinigung  dient zur Vorlage beim Finanzamt. Aufwendungen zum erhalt eines Baudenkmales werden vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt. Der Antrag ist vor  Beginn der Arbeiten bei der unteren Denkmalbehörde zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten durch Vorlage der Rechnungen zu belegen. Die Bestätigung über die Höhe der steuermindernden Aufwendungen erfolgt nach Prüfung der Rechnung.

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Lademann

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