Bauordnungsangelegenheiten

Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ist der Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Deswegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welcher Art und in welchem Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt (BauGB und BauNVO).

 

Ziel der Bauordnung ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen. Des Weiteren stellt die Bauordnung Anforderungen an die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen. 

 

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Rechtsnormen.

 

Bei Verstößen gegen bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird die Bauaufsichtsbehörde tätig und kann als zuständige Ordnungsbehörde Maßnahmen zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes treffen (§ 58 BauO NRW). Bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verstößen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden (86 BauO NRW).

Kontakt

Herr Bredthauer

s.bredthauer@​badoeynhausen +49(0)5731 14-2313

Frau Pütker

n.puetker@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2306