Baulasten/Baulastenverzeichnis

In manchen Fällen ist es der Bauherrin oder dem Bauherren aufgrund des Zuschnittes oder der Lage ihres/seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem eigenen Grundstück einzuhalten.

In diesen Fällen kann eine Eigentümerin oder ein Eigentümer eines Nachbargrundstückes eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung abgeben, um das beantragte Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück zu realisieren. Eine solche Erklärung wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben und in das Baulastenverzeichnis übernommen. Die Erklärung gilt von dort an dauerhaft und wird auch gegenüber möglichen Rechtsnachfolgern wirksam. Eine Baulast verlagert damit die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen auf das Grundstück des baulastgebenden Nachbarn.

Da durch die Eintragung einer Baulast Auswirkungen für das betroffene Grundstück entstehen, können Personen mit berechtigtem Interesse (potenzielle Käufer, Erben, Architekten, Eigentümer u.a.) eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten, die mit einer Gebühr verbunden ist.

Auskunft über das Baulastenverzeichnis können sie bei der Bauaufsichtsbehörde erlangen.

Wenden sie sich doch gerne in einer Email mit den Daten zu ihrem Grundstück und ihren Anliegen an uns.

Kontakt

Herr Bredthauer

s.bredthauer@​badoeynhausen +49(0)5731 14-2313