Adoption

Unter Adoption wird in der Regel das Entstehen einer echten Eltern-Kind-Beziehung von Menschen verstanden, die nicht miteinander blutsverwandt sind. Dieses Verhältnis muss, da es weitreichende rechtliche Folgen hat, auch rechtswirksam konstituiert sein, sei es durch Vertrag oder durch eine gerichtlich oder eine verwaltungsbehördlich getroffene Entscheidung. Wenn Sie Fragen bezüglich einer Auslandsadoption haben, können Sie sich auch an die Zentrale Adoptionsstelle das Landesjugendamtes Münster wenden.

Seit dem 1.1.2023 wurde die Adoptionsvermittlungsstelle an die Stadt Herford abgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen aus Herford:

https://www.herford.de/Familie-Soziales/Kinder-Jugend/Jugendamt/Familienersetzende-Hilfen/Adoption/