Adoption

Unter Adoption wird in der Regel das Entstehen einer echten Eltern-Kind-Beziehung von Menschen verstanden, die nicht miteinander blutsverwandt sind. Dieses Verhältnis muss, da es weitreichende rechtliche Folgen hat, auch rechtswirksam konstituiert sein, sei es durch Vertrag oder durch eine gerichtlich oder eine verwaltungsbehördlich getroffene Entscheidung. 
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen bezüglich einer Auslandsadoption haben, können Sie sich auch an die Zentrale Adoptionsstelle das Landesjugendamtes Münster wenden.

Kontakt

Frau Brase

h.brase@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4103

Herr Hogan

n.hogan@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4107