Da ein Abbruch baulicher Anlagen mitunter gefährlich sein kann, benötigt es dafür in einigen Fällen eine Abbruchgenehmigung. Seit der neuen NRW weiten Bauordnung aus dem Januar 2019 braucht es für die Beseitigung von Anlagen keine Baugenehmigung mehr. Nur für die folgenden bauliche Anlagen gibt es eine Anzeigepflicht:
- nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2 bis 5
- grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
- sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Sandra
Bramkamp
- s.bramkamp@badoeynhausen.de
Sina
Prawitt
- s.prawitt@badoeynhausen.de
Abbruchgenehmigung
Da ein Abbruch baulicher Anlagen mitunter gefährlich sein kann, benötigt es dafür in einigen Fällen eine Abbruchgenehmigung. Seit der neuen NRW weiten Bauordnung aus dem Januar 2019 braucht es für die Beseitigung von Anlagen keine Baugenehmigung mehr. Nur für die folgenden bauliche Anlagen gibt es eine Anzeigepflicht:
- nicht freistehende, also angebaute Gebäude der Gebäudeklassen 2 bis 5
- grundsätzlich für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie
- sonstige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern von der Geländeoberfläche, die keine Gebäude sind.