Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache

Die Feuer- und Rettungswache der Stadt Bad Oeynhausen ist rund um die Uhr mit hauptamtlichen Kräften besetzt, die sich in drei Wachabteilungen aufteilen. In der einsatzfreien Zeit werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wachabteilungen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt.

Ergänzend zu den Wachabteilungen übernehmen weitere hauptamtliche Mitarbeitende der Feuer- und Rettungswache Führungs- und Verwaltungsaufgaben, vorbeugenden Brandschutz sowie Aufgaben in der Einsatzausbildung. Insgesamt arbeiten ca. 100 hauptamtliche Kräfte in der Feuer- und Rettungswache der Stadt Bad Oeynhausen.

Aufgaben

Die Feuerwache Bad Oeynhausen ist rund um die Uhr besetzt. Zu den Aufgaben von Feuerwehr und Rettungsdienst zählen:

Wachabteilungen

Die Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache untergliedert sich in 3 Wachabteilungen und ist rund um die Uhr besetzt.

Jede Wachabteilung besteht aus 16 Feuerwehrbeamten und 12 tariflich Beschäftigten. Im Einsatzdienst werden Wachabteilungsleiter als Zugführer des Löschzuges der Feuerwache eingesetzt. Sie sind somit Einsatz- bzw. Abschnittsleiter bei den anfallenden Einsätzen. Auf der Feuerwache haben die Wachabteilungsleiter die Dienstaufsicht für die diensthabende Wachabteilung. D. h. sie sind verantwortlich für den reibungslosen Dienstbetrieb auf der Feuerwache. Sie haben darauf zu achten, dass die vorgegebenen Funktionen besetzt sind und die Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge einsatzbereit sind.

Pro Wachabteilung sind folgende Funktionen entsprechend dem Branschutzbedarfsplan sowie dem Rettungsdienstbedarfsplan besetzt:

  • Kommandowagen (KdoW): 1 Feuerwehrbeamter gD als bestellter Einsatzleiter (B-Dienst)
  • Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF): 1 Feuerwehrbeamter gD + 3 Feuerwehrbeamte mD (mittlerer Dienst) als Angriffstrupp
  • Drehleiter mit Korb (DLK): 2 Feuerwehrbeamte mD davon min. 1 Feuerwehrbeamter mit Gruppenführer-(B3)-Qualifikation
  • Tanklöschfahrzeug (TLF): 1 Feuerwehrbeamter mD je nach Verfügbarkeit mit oder ohne B3-Qualifikation

 

Je nach Einsatzzweck bzw. Alarmierung werden durch die genannten Funktionen weitere Sonderfahrzeuge besetzt. Hierzu gehören :

  • Rüstwagen (RW)           
  • Gerätewagen-Logistik als Kleinfahrzeug auch eingesetzt für die Fachgruppe Tierrettung (GW-L1)
  • Gerätewagen- Logistik (GW-L2)
  • Rettungsboot (RTB)

  • 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) + 1x Notarzt gestellt durch die MKK Mühlenkreiskliniken
  • 4 Rettungswagen (RTW): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) als Beifahrer sowie Transportfüher + 1 Rettungssanitäter (RS) als Fahrer
  • 1 Intensivtransportwagen (ITW): 1 Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (NFS / RA) als Beifahrer sowie Transportfüher + 1 Rettungssanitäter (RS) als Fahrer
  • 1 Krankentransportwagen (KTW): 2 Rettungssanitäter (RS)

 

Das NEF sowie 2 RTW´s werden analog zum Brandschutz 7 Tage die Woche 24h besetzt. 2 RTW´s werden 7 Tage die Woche 12h besetzt.

Der ITW wird als Spezialfahrzeug im Rettungsdienst vorgehalten und wahlweise durch eine der 4 RTW – Besatzungen besetzt. Dieses Fahrzeug wird auch für Einsätze im restlichen Kreisgebiet sowie regional und überregional eingesetzt.

Alle Feuerwehrbeamten haben zusätzlich die Mindestqualifikation des Rettungssanitäters. 75 % aller derzeit beschäftigten Feuerwehrbeamten besitzen zusätzlich auch die Notfallsanitäter/Rettungsassitenten-Qualifikation. Sie werden auch im Rettungsdienst eingesetzt.