Soziale Leistungen nach dem SGB XII
Der Bereich Soziales und Wohnen ist zuständig für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Leistungen der Grundsicherung erhalten Personen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Eine weitere Voraussetzung ist die dauerhafte volle Erwerbminderung oder das Erreichen der Altersgrenze.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Eine weitere Voraussetzung ist eine befristete volle Erwerbsminderung und kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bundesteilhabegesetz
Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen und in einer besonderen Wohnform (bisher „stationäre Einrichtung“ genannt) leben, ist zum 01.01.2020 eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten.
Der Bereich Soziales und Wohnen ist seitdem auch für die existenzsichernden Leistungen zuständig. Die Fachleistungen werden wie bisher durch andere Träger erbracht.
Einen umfassenden Einblick bekommen Sie auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Folgende Formulare und Erklärungen haben wir für Sie bereitgestellt:
- Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Hinweise zur schriftlichen Antragstellung
- notwendige Unterlagen
- Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen
- Hinweise für Vermieter zum Erstellen der Mietbescheinigung
- Mietbescheinigung
- Antrag auf Mehrbedarf nach § 42b Abs. 2 SGB XII - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Hinweise zum Datenschutz
Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie auch zu den üblichen Öffnungszeiten an der Rezeption im Bereich Soziales der Stadt Bad Oeynhausen im Dienstgebäude Steinstraße 20.
Kontakt
Stadt Bad Oeynhausen
Bereich Soziales und Wohnen
Herr Horst
Steinstraße 20
32547 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 14-4520
Telefax: 05731 14-1906
Für Leistungen in stationären Einrichtungen, Hilfe zur Pflege und Bestattungskosten ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig: http://www.minden-luebbecke.de/Service/Soziales.
Informationen zu Leistungen nach dem SGB II für Arbeitsuchende erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke http://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter-proArbeit-
Informationen für Flüchtlinge und zu den Asylbewerberleistungen erhalten Sie hier.