Kinderreisepass

Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Voraussetzung für die Beantragung ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift) und die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes.

Seit dem 01.01.2021 sind die Kinderreisepässe nur noch für 1 Jahr gültig und können vor dem Ablaufdatum um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für die Verlängerung ist grundsätzlich das Kind und ein neues biometrisches Lichtbild erforderlich. Das Lichtbild ist stets zu akualisieren, sofern der Kinderreisepass mittels eines Aufklebers "Verlängerung/Änderung" in der Gültigkeit verlängert wird.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Bei der Antragstellung für einen Kinderreisepass muss ein Elternteil, der sich selbst mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann, zusammen mit dem Kind, für welches der Kinderreisepass beantragt werden soll, anwesend sein. Die Anwesenheitspflicht für das Kind gilt unabhängig von dessen Alter.

Hinweis:
In einige Länder (z. B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum. Die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit.

 

  • Neuausstellung 13,00 €
  • Verlängerung oder Änderung (Wohnort, Namen, Bildaktualisierung) 6,00 €
  • Aktuelles biometrisches Foto des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Personen (Eltern)
  • Geburtsurkunde des Kindes oder alter Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils (falls erforderlich)

Hinweis: Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich!

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111