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Leistungsberechtigte

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende umfassen zum Einen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zum Anderen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen den maßgeblichen Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Als monatlicher Regelbedarf werden ab dem 01.01.2023 folgende Beträge anerkannt:

  • für alleinstehende Personen 502,00 Euro,
  • für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 451,00 Euro,
  • für volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft 402,00 Euro,
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420,00 Euro,
  • für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren 348,00 Euro,
  • für Kinder bis 5 Jahre 318,00 Euro.

In verschiedenen Situationen kann neben dem Regelbedarf auch ein Mehrbedarf geleistet werden. Einen Mehrbedarf erhalten beispielsweise

  • werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende,
  • behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen.

Der Mehrbedarf darf die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs nicht überschreiten.

Der Kreis Minden-Lübbecke übernimmt als Optionskommune („zugelassener kommunaler Träger“) eigenverantwortlich alle Aufgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II). Dies umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Die Bearbeitung erfolgt im Amt proArbeit. Nähere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier:

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (deutsch)

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (englisch)

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (arabisch)

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (türkisch)

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (russisch)

Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II (französisch)

Wenn Sie Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Standort des Amtes proArbeit.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: Antragsformulare ALG II


Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung anerkannt (§ 22 Abs. 1 SGB II). Zur Bestimmung der Angemessenheit hat der Kreis Minden-Lübbecke wohnortabhängige Mietrichtwerte festgelegt.

Die aktuellen Mietrichtwerte für den Kreis Minden-Lübbecke entnehmen Sie bitte der gesonderten Übersicht. Die internen Arbeitshinweise zu den Mietrichtwerten sowie zu den Heizrichtwerten stehen Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.

Diese Mietrichtwerte basieren auf einem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel, den die Firma "Analyse & Konzepte" nach wissenschaftlichen Methoden für den Kreis Minden-Lübbecke erstellt hat. Hierfür wurde erstmals im Jahr 2010 der Wohnungsmarkt im gesamten Kreisgebiet ausgewertet. Der Kreistag hat diesen Mietspiegel in seiner Sitzung vom 21.03.2011 als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für anwendbar erklärt. Seitdem wurden die Mietrichtwerte mehrfach aktualisiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Alle Dokumente finden Sie auch in der rechten Spalte.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe


Einen Überblick über die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets können Sie diesem Info-Flyer entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei dem Sozialamt (Jobcenter) Ihres Wohnortes.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind gesondert zu beantragen. Die Antragsvordrucke haben wir Ihnen in der rechten Spalte zur Verfügung gestellt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bekommen. Leistungsberechtigt sind Empfänger von SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag (Jobcenter) sowie SGB XII und AsylbLG (Wohnortkommune). Einen kurzen Überblick über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier:

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (deutsch)

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (englisch)

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (arabisch)

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (türkisch)

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (russisch)

Erklärvideo zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (französisch)

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sie erhalten zur Integration in Arbeit individuelle Beratung und Unterstützung in dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort des Amtes proArbeit.

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner in dem für Sie zuständigen Regionalteam bei einer Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung unterstützt. Zur Förderung der Arbeitsaufnahme können unter anderem Praktika sowie Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung angeboten werden. Weiterhin werden Ausbildungsplätze und außerbetriebliche Ausbildungsgelegenheiten vermittelt. In diesen Fällen kann ausbildungsbegleitende Hilfe gewährt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit auch folgende Leistungen erhalten:

  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung,
  • Suchtberatung,
  • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen.

Arbeitgeber können sich an die Regionalteams des Amtes proArbeit Jobcenter wenden, um Kontakt zu geeigneten Bewerbern herzustellen.

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