Öffentliche und private Bäume unterliegen in Bad Oeynhausen einer Baumschutzsatzung. Bäume können daher nur in bestimmten Ausnahmefällen gefällt werden. Bäume prägen im Wesentlichen das Ortsbild mit und sind wichtier Lebensraum für Tier. Generell tragen sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei, in dem sie vor allem auch Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern sowie den Luftfeuchtehaushalt in Teilbereichen der Stadt verbessern.
Informationen zur Baumschutzsatzug vom 21.06.2016
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oeynhausen gilt für öffentliche und private Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich).
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung einzureichen:
- Schriftlicher Antrag (auf dem Antragsvordruck oder formlos)
- Lageplan – zwingend erforderlich
- Nachweis der Erlaubnisvoraussetzungen durch den Antragsteller (z.B. Fotos, fachliche Stellungnahmen).
Die Genehmigung bzw. Versagung erfolgt schriftlich.
Baumschutzsatzung Bad Oeynhausen
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:
Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
Informationen zum Baumschutz in Bebauungsplänen
Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind in einigen Fällen schützenswerte Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Außerdem enthalten viele Bebauungspläne Bestimmungen für die Anpflanzung und den dauerhaften Erhalt von Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen. Auch diese Bäume dürfen nur nach Genehmigung wesentlich verändert oder entfernt werden.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einsehen
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:
Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
Informationen zum Landschaftsplan Bad Oeynhausen
Der Landschaftsplan Bad Oeynhausen und Teile des Landschaftsplanes Porta Westfalica setzen im Stadtgebiet Bad Oeynhausen Bereiche mit besonderen Schutzbestimmungen für Pflanzen und Tiere fest.
Es handelt sich um Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschütze Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale. Auch hier werden u.a. Bäume, aber auch Hecken auf privaten und öffentlichen Flächen besonders geschützt.
Hier finden Sie die Landschaftspläne im Geoportal
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind zu stellen an:
Kreis Minden-Lübbecke
Untere Landschaftsbehörde
Portastraße 13
32423 Minden
Der Schutz von Bäumen ist in unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften verankert:
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Lars
Winkelmann
- l.winkelmann@badoeynhausen.de
Baumschutz
Öffentliche und private Bäume unterliegen in Bad Oeynhausen einer Baumschutzsatzung. Bäume können daher nur in bestimmten Ausnahmefällen gefällt werden. Bäume prägen im Wesentlichen das Ortsbild mit und sind wichtier Lebensraum für Tier. Generell tragen sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei, in dem sie vor allem auch Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern sowie den Luftfeuchtehaushalt in Teilbereichen der Stadt verbessern.
Informationen zur Baumschutzsatzug vom 21.06.2016
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oeynhausen gilt für öffentliche und private Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich).
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung einzureichen:
- Schriftlicher Antrag (auf dem Antragsvordruck oder formlos)
- Lageplan – zwingend erforderlich
- Nachweis der Erlaubnisvoraussetzungen durch den Antragsteller (z.B. Fotos, fachliche Stellungnahmen).
Die Genehmigung bzw. Versagung erfolgt schriftlich.
Baumschutzsatzung Bad Oeynhausen
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:
Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
Informationen zum Baumschutz in Bebauungsplänen
Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind in einigen Fällen schützenswerte Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Außerdem enthalten viele Bebauungspläne Bestimmungen für die Anpflanzung und den dauerhaften Erhalt von Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen. Auch diese Bäume dürfen nur nach Genehmigung wesentlich verändert oder entfernt werden.
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einsehen
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:
Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
Informationen zum Landschaftsplan Bad Oeynhausen
Der Landschaftsplan Bad Oeynhausen und Teile des Landschaftsplanes Porta Westfalica setzen im Stadtgebiet Bad Oeynhausen Bereiche mit besonderen Schutzbestimmungen für Pflanzen und Tiere fest.
Es handelt sich um Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschütze Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale. Auch hier werden u.a. Bäume, aber auch Hecken auf privaten und öffentlichen Flächen besonders geschützt.
Hier finden Sie die Landschaftspläne im Geoportal
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind zu stellen an:
Kreis Minden-Lübbecke
Untere Landschaftsbehörde
Portastraße 13
32423 Minden
Der Schutz von Bäumen ist in unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften verankert:
- Baumschutz
Antrag auf Entfernung oder wesentliche Veränderung eines Baumes nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bad Oeynhausen vom 21.01.2016 (Baumschutzsatzung)