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Jobcenter (Amt proArbeit)

Erreichbarkeiten für das Amt proArbeit Jobcenter

Die Geschäftsstellen werden ab dem 2. Mai 2022 wieder für Präsenzgespräche geöffnet.

Dieses erfolgt innerhalb der neuen Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Mittwochs bleiben alle Geschäftsstellen geschlossen

Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend.

Die Dienstleistungen werden auch weiterhin über Telefon und per Mail (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) angeboten, sofern kein Präsenzgespräch zu führen ist.

Bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit gelten die gleichen Zeiten:

  • Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen bis zum 31.12.2022 (Sozialschutz-Paket)

Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für Leistungsberechtigte SGB II - Wichtige Hinweise

  • Die Leistungsgewährung wird sicher gestellt.
  • Anliegen bitte vorrangig per E-Mail stellen.
  • Unterlagen für den Bereich "Leistung" und "Bildung- und Teilhabe" können Sie
    über unsere App einreichen.
  • Telefonische Beratungsgespräche sind selbstverständlich weiterhin möglich.
  • Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in Fällen erfolgen, in denen dringender und unaufschiebbarer Klärungsbedarf besteht und eine Klärung per Telefon oder Mail ausscheidet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zum Arbeitslosengeld II für Personen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen (Hartz IV) im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2022 stellen

Der Gesetzgeber hat ein Gesetz zum vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen beschlossen.

Das Antragsverfahren im SGB II wurde vereinfacht. Dies gilt für Personen, die einen Antrag ab dem 01.03.2020 bis zum einschließlich 31.12.2022 stellen. Es wird weitestgehend darauf verzichtet, das vorhandene Vermögen zu prüfen, wenn dieses nicht erheblich ist. Auch die Prüfung, ob die Miet- und Heizkosten angemessen sind, entfällt für sechs Monate. 

Antragsunterlagen für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) finden Sie hier.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

  • Bitte achten Sie darauf, dass im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2022 der "Vereinfachte Antrag auf SGB II-Leistungen (Hartz IV)" direkt am Anfang der Downloadseite verwendet werden soll. 
  • Sofern weitere Anlagen benötigt werden, finden Sie diese ebenfalls unter oben stehendem Link.

Mit dem Gesetz soll den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie entgegengesteuert werden. Deshalb soll ein unbürokratischer und schneller Zugang zu den Sozialleistungen erfolgen, soweit keine vorrangigen Hilfen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) greifen. Es haben sich auch Änderungen zum Kinderzuschlag ergeben (siehe Link).

 https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Leistungsberechtigt nach dem SGB II sind alle Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Alle Informationen zu den Leistungen, die durch das Jobcenter erfolgen, finden Sie hier:

https://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter

Betroffen sind nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Selbständige. Auch sie müssen vor den wirtschaftlichen Einbußen geschützt werden und haben einen Anspruch auf die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), wenn sie derzeit ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Weitere Möglichkeiten (wie z.B. Kurzarbeitergeld und Entschädigung bei Verdienstausfall) und wichtige Informationen für Selbstständige finden Sie hier

 Die FAQ zum Sozialschutz-Paket können Sie hier  einsehen.

Alle weiteren Regelungen bleiben nach wie vor bestehen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Änderungen in Ihren Verhältnissen, die zu einer Veränderung des Leistungsanspruchs führen, unverzüglich mitzuteilen.