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Fragen und Antworten zur Trinkwassernutzung
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen ordnungsbehördlichen Verordnung zur Trinkwassernutzung in Bad Oeynhausen.
Hintergrund und aktuelle Lage
Hintergrund der ordnungsbehördlichen Verordnung ist ein anhaltend extrem hoher Trinkwasserverbrauch. Obwohl die Trinkwasserampel bereits seit dem 19.06.2026 auf Rot steht, hat sich die Abgabemenge im gesamten Verbandsgebiet nur wenig reduziert – die Schaltung der Trinkwasser-Ampel wurde zu wenig beachtet. Trotz der Aufrufe zum Wassersparen sind die Verbräuche weiterhin sehr hoch geblieben. Um die Versorgung für alle zu sichern und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, mussten wir jetzt verbindlich handeln.
Grund dafür sind die extrem hohen Wasserverbräuche, die mit den höheren Temperaturen einhergehen. Aktuell wird viel mehr Trinkwasser verbraucht, als gefördert und zugeliefert werden kann. Durch dieses Defizit sinken die Füllstände der Wasserspeicher. Sinkt der Verbrauch nicht, drohen ernste Probleme in der Versorgung. Und das alles, obwohl
- Alle Zulieferer nach Können und Vermögen liefern – teils an der Grenze des Möglichen.
- Über zusätzliche Partner kurzfristig ein außerordentlicher Mehrbezug von über 650.000 Litern pro Tag organisiert wurde.
- Die Förderung aus den eigenen Brunnenanlagen des WBV „Am Wiehen“ so weit wie möglich erhöht wurde.
Hinzu kommt: Einzelne langjährige Partner des WBV Am Wiehen können derzeit nicht die volle Trinkwassermenge liefern, diese Situation wird andauern. Alle vier Verbandskommunen haben geprüft, ob sich weitere Bezugsquellen erschließen lassen – dies ist nicht der Fall.
Auch das Wasserwerk der Stadtwerke Bad Oeynhausen in Rehme kann derzeit nicht für Entspannung sorgen. Hintergrund hier ist das Niedrigwasser der Weser infolge eines zu trockenen Winters 2025/26.
Der aktuelle Regen steht nicht in Verbindung mit dem verfügbaren Trinkwasser am nächsten Morgen. Durch den Regen verbrauchen die Menschen kurzfristig etwas weniger, weil ggf. die Gartenbewässerung entfallen kann – das hilft, aber der Regen füllt die Hochbehälter nicht auf. Diese werden aus der Eigenförderung des WBV Am Wiehen und den Wassermengen der Zulieferer gespeist.
Entscheidend sind weniger die Anzahl der warmen Tage, sondern die extrem hohen Trinkwasserverbräuche, die damit einher gehen. Diese haben Dimensionen erreicht, die wir in den letzten Jahren hier noch nicht erlebt haben.
Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch liegt deutschlandweit laut BDEW bei rund 122 Litern pro Kopf und Tag. Bei uns lag der höchste verzeichnete Wert in diesen Tagen bei bis zu 202 Litern pro Kopf und Tag. Das übersteigt die verfügbaren Kapazitäten deutlich.
Sehr ernst. Die täglichen Abgabemengen liegen aktuell bei rund 20 Millionen Litern – deutlich mehr, als durch eigene Förderung und Zukäufe nachgeliefert werden kann. Gleichzeitig sinken die Füllstände der Hochbehälter kontinuierlich. Der zentrale Hochbehälter des WBV in Bergkirchen darf einen Pegelstand von 1,50 Meter nicht unterschreiten, sonst drohen erhebliche langwierige Schäden im technischen System.
Eine ordnungsbehördliche Verordnung ist ein rechtsverbindliches Instrument, das jede der vier Kommunen einzeln ordnungsgemäß erlassen und bekannt machen muss. Das lässt sich nicht von einer Stunde auf die andere umsetzen. Es gibt eine Frist von einem Tag von der Veröffentlichung bis zur Verordnung. Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten wird genutzt, um alle zu informieren und den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Regeln einzustellen. Der dringende Appell zum Wassersparen galt aber schon direkt – nicht erst ab Inkrafttreten.
Die Hochbehälter füllen sich nicht durch Regen, sondern ausschließlich durch eigene Förderung und Zulieferung – und beides läuft bereits am Limit. Solange täglich mehr entnommen wird, als in die Hochbehälter nachfließen kann, sinkt der Füllstand weiter. Der einzige wirksame Hebel ist deshalb, den Verbrauch dauerhaft stark zu senken: Erst wenn weniger verbraucht wird als nachkommt, können sich die Speicher wieder füllen. Genau dafür ist die Verordnung da.
Der WBV „Am Wiehen“ investiert seit Jahren in die Versorgungssicherheit. Dazu gehören die Inbetriebnahme des größten Trinkwasser-Hochbehälters im Jahr 2021, die Inbetriebnahme eines weiteren Brunnens im Jahr 2022, der Bau von Trinkwasser-Verbundleitungen nach Lübbecke und Vlotho in den Jahren 2022 und 2025, die Erweiterung des Trinkwasser-Liefervertrages mit dem WBV Kreis-Herford West im Jahr 2024, die Erneuerung von Brunnenpumpen im Jahr 2025 sowie der aktuelle Bau der Rohwasserleitung. Ein weitere neuer Brunnen des WBV „Am Wiehen“ ist in Planung, das Grundstück dafür gibt es bereits.
Einfach „mehr fördern“ geht auch nicht beliebig: Die Förderleistung der Brunnen ist begrenzt, eine Übernutzung würde den Grundwasserleiter schädigen – mehr Förderung erfordert jahrelange hydrogeologische Vorarbeit.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen Jahr für Jahr: Die klimatischen Bedingungen verändern sich, und private Pools haben stark zugenommen. Zum Vergleich: Eine vierköpfige Familie verbraucht im Schnitt rund 150 m³ Wasser pro Jahr; ein durchschnittlicher Pool fasst rund 10 m³ – eine einzige Pool-Befüllung entspricht damit fast einem Monatsverbrauch dieser Familie.
Nachbarstädte gehören einem anderen Versorgungsgebiet an. Und die Versorgungslage kann regional sehr unterschiedlich sein. Im Verbandsgebiet des WBV haben die Verbrauchswerte ein Niveau erreicht, das diese Maßnahmen erforderlich macht. Andere Kommunen sind inzwischen jedoch auch dazu übergangen, ihre Trinkwasserampeln zu schalten.
Wie lange dieser Ausnahmezustand andauern wird, ist offen. Neben den aktuellen Spitzenverbräuchen bleibt die Gesamtsituation aufgrund dauerhaft geringerer Trinkwassermengen einzelner Zulieferer angespannt. Die Verordnung kann deshalb weit über die akute Hitzeperiode hinaus bestehen bleiben, bis sich die Versorgungslage nachhaltig stabilisiert hat.
Nur auf einem einzigen Weg – und der liegt bei uns allen. Die Hochbehälter füllen sich nicht durch Regen, sondern ausschließlich durch das Wasser, das gefördert und zugeliefert werden kann. Diese nachfließende Menge läuft bereits am Limit, mehr ist derzeit nicht zu bekommen. Solange täglich mehr entnommen wird, als nachfließt, sinkt der Pegel weiter.
Erst wenn der Verbrauch dauerhaft unter die nachfließende Menge fällt, können sich die Behälter wieder füllen – vor allem nachts. Dann steigt der Pegel langsam wieder an. Das heißt konkret: Jeder Liter, den wir gerade einsparen, fließt zurück in den Puffer. Schnell geht das nicht – die Erholung braucht dauerhaft einen deutlich niedrigeren Verbrauch, und die Lage bleibt zunächst angespannt. Aber es ist der einzige wirksame Hebel, und er funktioniert nur gemeinsam.
Was ist verboten, was ist erlaubt?
Trinken, Kochen und Hygiene sind selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt möglich. Jedoch ist es von nun an verboten, Trinkwasser zu verschwenden. Dies betrifft insbesondere:
- die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen
- das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser
- die Garten- bzw. Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Nein, die Garten- und Rasenbewässerung mit Trinkwasser ist aktuell untersagt. Ziel ist es, den Verbrauch deutlich zu reduzieren, damit die Grundversorgung gesichert bleibt.
Nein. Das Befüllen oder Nachfüllen von Pools oder anderen Wasserspeichern mit Trinkwasser ist derzeit nicht erlaubt.
Uns ist bewusst, dass bei diesen Temperaturen auch Tiere Abkühlung brauchen. Da aktuell der Ausnahmezustand gilt, ist auch die Befüllung von Hundepools mit Trinkwasser zu unterlassen. Tiere können sich gegebenenfalls in öffentlichen Gewässern abkühlen.
Die private Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser sowie die Außenreinigung von Flächen sind aktuell untersagt. Öffentliche Waschstraßen bleiben in Betrieb – sie bereiten das genutzte Wasser auf und verwenden es wieder.
Die Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Trinkwasser. Alternativen wie Regenwasser können – sofern verfügbar – weiterhin genutzt werden.
Ja. Regenwasser aus Zisternen darf zur Bewässerung verwendet werden. Zisternen dürfen aber nicht mit Trinkwasser neu befüllt werden.
Ja, selbstverständlich. Trinken, Kochen und Hygiene sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Wir bitten aber auch im Haushalt um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Kontrolle, Bußgeld und Verbindlichkeit
Die Regelungen gelten verbindlich für alle und dienen dem Schutz der Trinkwasserversorgung. Verstöße können durch die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden. Vor allem aber gilt: Nur wenn alle mithelfen, kann die Versorgung gesichert werden.
Die Einhaltung der Verordnung wird durch die zuständigen Behörden überprüft; dabei kann ein Bußgeld verhängt werden. Wir setzen aber vor allem auf die Mithilfe und Verantwortung der Bevölkerung – es geht um die gemeinsame Versorgungssicherheit.
Wasserqualität, Haushalt und Technik
Ja. Ihr örtlicher Versorger bzw. die zuständigen Stadtwerke stellen sicher, dass das Wasser jederzeit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Der Ausnahmezustand betrifft die verfügbare Menge, nicht die Qualität.
Eine bräunliche Verfärbung entsteht meist durch gelöste Ablagerungen (z. B. Eisen) in den Leitungen und ist in der Regel unbedenklich – das Wasser hat weiterhin Trinkwasserqualität. Lassen Sie das Wasser zunächst kurz ablaufen. Hält die Verfärbung an, wenden Sie sich bitte an Ihren Versorger.
Bitte verändern Sie nichts an Ihrer Hausinstallation ohne Absprache mit Ihrem Versorger bzw. Ihren Stadtwerken.
Eigenes Brunnenwasser dürfen Sie nur nach den Vorschriften des DVGW und in Abstimmung mit Ihrem Versorger an die Hausinstallation anschließen. Eine unsachgemäße oder unerlaubte Verbindung kann das öffentliche Trinkwasser verunreinigen und ist nicht zulässig.
Unabhängig von der aktuellen Lage ist es generell sinnvoll, für Krisensituationen einen gewissen Vorrat zuhause zu haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) empfiehlt grundsätzlich einen Trinkwasservorrat von 2 Litern pro Person und Tag. Für die aktuelle Situation gilt: Die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel ist gesichert, Hamsterkäufe sind nicht nötig. Am meisten hilft es, jetzt den Verbrauch zu senken, damit sich die Lage entspannt.
Was kann ich beitragen?
Bitte vermeiden Sie jede nicht notwendige Nutzung von Trinkwasser und gehen Sie auch im Haushalt bewusst sparsam damit um. Jeder Beitrag hilft, die Situation zu verbessern.
Kurz Duschen statt Baden
- Wasser beim Zähneputzen abstellen (Zahnputzbecher nutzen)
- Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen betreiben
- Leckagen und tropfende Wasserhähne direkt reparieren
- Regenwasser nutzen, wo möglich
- Wasser nur sparsam und zielgerichtet nutzen
Jeder eingesparte Liter hilft dabei, die Trinkwasserversorgung für alle Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.
Viele kleine Einsparungen summieren sich erheblich. Gerade die aktuell untersagten Nutzungen – Pools, Rasenbewässerung, Hochdruckreiniger – verursachen einen großen Anteil der Verbrauchsspitzen.
Alle aktuellen Informationen sowie die vollständige Verordnung finden Sie auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen der beteiligten Kommunen und Stadtwerke sowie des WBV „Am Wiehen“.