Die Stadt Bad Oeynhausen hat in Kooperation mit den Ingenieurbüros Gertec und Enerko den Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt. Mit diesem Plan entwirft die Stadt eine Strategie, um bis 2045 auf fossiles Öl und Gas in der Wärmeversorgung verzichten zu können. Noch bis zum 7. April 2025 können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände etc. sowie Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung Stellung nehmen, wie es in Paragraf 13 des Wärmeplanungsgesetzes vorgeschrieben ist.
Die kommunale Wärmeplanung ist als PDF-Datei hier abrufbar. Die Koordinierungsstelle Klimaschutz bietet zudem an, den Plan in Papierform im Technischen Rathaus am Schwarzen Weg 6 in Raum 45 einzusehen. Dafür wird eine Terminvereinbarung unter 05731 14-2129 empfohlen. Stellungnahmen sind per Mail oder per Brief an die Koodinierungsstelle Klimaschutz (Schwarzer Weg 6, 32549 Bad Oeynhausen) oder zur Niederschrift bei der Koordinierungsstelle möglich. Die Frist für die Stellungnahmen läuft bis zum 7. April 2025.
„Es ist wichtig zu wissen, dass die kommunale Wärmeplanung keine Rechtsfolgen für andere, also zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Unternehmen oder eine Wärmegesellschaft, hat“, erläutert der kommunale Klimschutzmanager Andreas Witt, der die Wärmeplanung bei der Stadt koordiniert „Die Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument, das allerdings aufzeigen soll, wie wir die Wärmeversorgung in Bad Oeynhausen weiterentwickeln können“, ergänzt Andreas Hübner, Projektleiter bei der Gertec. Es müsse sich jetzt auch niemand Sorgen machen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die eigene Heizung früher greifen. „Auch wenn der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung früher beschließt, gelten Vorschriften zum 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude erst ab 1. Juli 2028.“
Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wie viel und welche Energie für die Wärmeversorgung verbraucht wird. Außerdem untersucht die Wärmeplanung die vorhandenen Potenziale, klimafreundlich Wärme zu gewinnen. Dazu zählen in Bad Oeynhausen wahrscheinlich auch die Tiefengeothermie sowie das Abwasser aus der Kläranlage. Zudem schlägt die kommunale Wärmeplanung Stadtquartiere vor, wo sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer weiterhin selbst mit Wärme versorgen müssen und wo wahrscheinlich Fernwärme zum Einsatz kommen kann. Eine konkrete Ausführungsplanung ist dabei mit der kommunalen Wärmeplanung nicht verbunden. „Die Planungsebene ist relativ grob“, so Witt, „doch sie gibt uns und auch der Fernwärmegesellschaft NEO gute Hinweise, an welcher Stelle wir weiterarbeiten können.“ Er weist noch darauf hin, dass die Wärmeplanung regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert werden muss, spätestens alle fünf Jahre.
Verbunden ist die Wärmeplanung mit einer Reihe von Maßnahmen, zu der die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt wird. Dazu gehören zum Beispiel Informationsveranstaltungen und Förderprogramme.
Grundlage für die kommunale Wärmeplanung sind das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes und das Landeswärmeplanungsgesetz NRW. Laut WPG müssen Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. „Wir sind zum Glück früh am Start“, erklärt Witt, „denn so bieten wir allen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eine frühzeitige Orientierung, ohne dass für sie schon gesetzliche Verpflichtungen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes greifen.“