Neue Grundsteuerbescheide werden versandt

Neue Messbeträge und neue Hebesätze werden erstmals angewendet

Seit dem vergangenen Freitag (31.01.2025) werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versandt. Erstmals erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer nach den neuen Regelungen der Grundsteuerreform unter Anwendung der aktualisierten Hebesätze. Dadurch werden sich nahezu alle Steuerbeträge ändern.

Die erste Zahlung ist in diesem Jahr erst Anfang März fällig. Wer die Grundsteuer bisher per Dauerauftrag überwiesen hat, sollte die Beträge entsprechend anpassen. Steuerpflichtige, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen hingegen nichts unternehmen – die neuen Beträge werden automatisch eingezogen.

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 18. Dezember vergangenen Jahres neuen Hebesätze beschlossen. Sie liegen für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bei 335 Prozent und für die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke bei 724 Prozent.

Um Wohngrundstücke insgesamt zu entlasten, wurde ein Hebesatz festgelegt, der dazu führt, dass die Stadt insgesamt weniger Grundsteuer einnimmt als 2024. Dennoch kann es individuell zu höheren oder niedrigeren Steuerbeträgen kommen, da sich die Berechnungsmethode geändert hat. Diese Anpassung folgt einem des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das eine Aktualisierung der Grundsteuerberechnung nach mehr als 50 Jahren gefordert hat. Mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke wurden dafür neu bewertet.

Bei Unstimmigkeiten zum Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag oder eine noch nicht erfolgte Umschreibung nach Änderungen an den Besitzverhältnissen ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss und ist an das Finanzamt gebunden.

Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen die Stadt Bad Oeynhausen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid. Zusätzlich können viele Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über unseren digitalen Assistenten „Colon Sültemeyer“ geklärt werden. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere in den ersten Tagen nach Versand der Bescheide zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Die wichtigsten Fragen rund um die Reform der Grundsteuer und der Anwendung der neuen Messbegträge finden Sie hier auf den Seiten der Finanzverwaltung