Radwege und Gehwege von überhängenden Ästen befreien

Intensiver Rückschnitt in der Vegetationspause am besten

Bürgerinnen und Bürger sollten die jetzige vegetationsarme Zeit nutzen, um Hecken und Büsche an Rad- und Gehwegen deutlich zurückzuschneiden. Auch an Straßenkreuzungen kann der Bewuchs auf privaten Grundstücken die Verkehrssicherheit unter Umständen beeinträchtigen. „Für so einen Rückschnitt sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer zuständig“, erläutert Jan-Martin Müller vom städtischen Infrastrukturmanagement.

Für solche Pflegearbeiten biete sich die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar an. „Wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht, kann ein Rückschnitt aber auch kurzfristig im Frühjahr oder Sommer nötig sein“, ergänzt Müller. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei ein Rückschnitt dann auch erlaubt.

Nach mehreren trockenen Sommern und ähnlich niederschlagsarmen Winterhalbjahren hatte der Winter 2023/2024 und das Frühjahr 2024 erstmals wieder viel Regen gebracht. In der Folge sind an vielen Rad- und Gehwegen Büche und Bäume von privaten Grundstücken in die Fahr- du Gehwege hineingewachsen.

„In den vergangenen Monaten hat es deshalb immer wieder Beschwerden gegeben und in besonders schwerwiegenden Fällen haben wir die Eigentümer auf ihre Pflichten hingewiesen“, sagt Infrastrukturmanager Jan-Martin Müller. „Das letzte Mittel wäre eine Ersatzvornahme. Dann würden wir den Rückschnitt beauftragen und den Grundstückseigentümern in Rechnung stellen.“ Soweit müsse es aber nicht kommen. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Wintermonate zu nutzen, um ihre Büsche, Hecken und Bäume am Wegesrand zurückzuschneiden.“ Das würde vieles erleichtern.

Jan Martin Müller: „Gerade bei Radwegen sollten wir immer bedenken, dass sie für Kinder und Jugendliche oft der Schulweg sind.“ Ein gründlicher Rückschnitt an Rad- und Gehwegen sei daher auch ein aktiver Beitrag für mehr Sicherheit für die Kleinsten.