Im Zuge von fortlaufenden Verbesserungen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wurde in einem weiteren Teilbereich der Eidinghausener Straße die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben. Radfahrer fahren daher nun auch auf dem Abschnitt zwischen der Kirchbreite und der Werster Straße legal auf der Fahrbahn. Die Nutzung des bisherigen Radweges bleibt aber für diejenigen mit dem Fahrrad erlaubt, die lieber nicht auf der Straße fahren möchten. Dafür wurden an den Einmündungen von Seitenstraßen entsprechende Piktogramme aufgebracht. Die Stadt als Straßenverkehrsbehörde hatte dafür ein rechtlich vorgeschriebenes Anhörungsverfahren eingeleitet. Dabei wurde unter anderem auch die Kreispolizeibehörde beteiligt, die der Aufhebung der Benutzungspflicht zugestimmt hat. Im Bereich der Eidinghausener Straße zwischen der Schwagerstraße und der Kirchbreite dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer bereits seit mehr als zehn Jahren auf der Fahrbahn fahren. Auch dort war die Benutzungspflicht mit Blick auf die mangelhafte Qualität des Radweges aufgehoben worden. Die Instandsetzung des Radweges an der Eidinghausener Straße liegt in Händen des Landesbetriebes Straßen.NRW. Radwege werden rechtlich zur Fahrbahn gezählt und liegen deshalb in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.