Lärmaktionsplanung 4. Stufe

Lärmaktionsplan Bad Oeynhausen 4. Stufe in Kraft getreten

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind. Die Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan durch das Büro PGT Umwelt und Verkehr aus Hannover erarbeiten lassen. In der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.04.2024 wurden Auszüge des Lärmaktionsplanes vorgestellt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Bad Oeynhausen aufgenommen und sind im Anhang des Lärmaktionsplanes dargestellt. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat den Lärmaktionsplan der Stadt Bad Oeynhausen zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz in der 23. Sitzung des Rates der Stadt am 19.06.2024 beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten und nun auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.