Fischereischein
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeins ist es erforderlich das mindestens ein gesetzlicher Vertreter zur Antragstellung anwesend ist.
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden.
bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
- 1 Lichtbild
bei Verlängerungen
- Fischereischein
Landesfischereigesetz