Schwerbehindertenausweise
Bitte beachten Sie die nachstehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erstausstellung und Änderung sowie die Verlängerung!
Erstausstattung und Änderung:
Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke,Portastraße 13, 32423 Minden zuständig. Sie erreichen das Team für den Bereich Schwerbehinderten-Betreuung telefonisch unter 0571 807 -22900.
Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürgerbüro, Ostkorso 8, im Sozialamt, Steinstraße 20, 32545 Bad Oeynhausen oder im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie online unter www.elsa.nrw.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Verlängerung:
Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt beim Sozialamt der Stadt Bad Oeynhausen bearbeitet werden
- sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und
- der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist.
In der Regel wird die Gültigkeit des Ausweises für 5 Jahre verlängert. Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Ausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 weiteres Jahr verlängert werden.
bei Erstausstellung und Änderung:
- 1 Lichtbild
- ggf. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Evtl. Bericht(e) vom behandelnder Arzt/ behandelnden Ärzten
bei Verlängerung:
- den vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Soziales und Wohnen