Amtsvormundschaften
Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn
- ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
- die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird oder
- das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.
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