Offenlegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gebiet zwischen Schulstraße, Triftenstraße und Bergstraße“ in vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
- Öffentliche Auslegung -

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gebiet zwischen Schulstraße, Triftenstraße und Bergstraße“ im vereinfachten gemäß §13 BauGB beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau des nördlichen Abschnitts des "Hebbelwegs" zu schaffen. Dadurch soll einerseits die verkehrliche Erschließung umstrukturiert und andererseits die technische Erschließung gesichert werden.
Für diesbezügliche Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Hr. Johannes Krug | Tel.: 05731/ 14-2111 | E-Mail: j.krug@badoeynhausen.de
Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Am Adlerhorst“ gemäß § 2 BauGB
- Öffentliche Auslegung -

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 14.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Am Adlerhorst“ gemäß § 2 BauGB in der zu dieser Zeit geltenden Fassung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Abrundung des Ortsrandes innerhalb eines vorhandenen Wohngebietes geschaffen werden. Die für die Planung notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt worden.
Für diesbezügliche Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Hr. Johannes Krug | Tel.: 05731/ 14-2111 | E-Mail: j.krug@badoeynhausen.de
Umweltbericht + Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag